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Rechtsformwahl und Sanierung

Im unternehmerischen Bereich stellt sich oft die Frage, ob die einmal gewählte Rechtsform noch den Zielsetzungen der Unternehmer bzw. Gesellschafter entspricht und inwieweit sie die steuerlichen Vorgaben optimal nutzt. Ausgehend von der wirtschaftlichen Situation und dem gesellschaftsrechtlichen Umfeld führen wir Steuerbelastungsvergleiche für unterschiedliche Unternehmensformen (Personen- und Kapitalgesellschaften) unter Einbeziehung von sog. Mischformen (GmbH & Co.KG; Betriebsaufspaltung) durch. Anlässe für die Überprüfung der Rechtsformwahl sind insbesondere beabsichtigte Unternehmensverkäufe, die Unternehmensübergabe und veränderte wirtschaftliche oder personelle Rahmenbedingungen.
Bei wirtschaftlichen Krisensituationen beraten wir insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:

  • Optimale Verlustnutzung
  • Bilanzielle und steuerliche Auswirkungen von Sanierungsinstrumenten (Einlagen, Forderungsverzicht und Rangrücktritt)
  • Verlustverwertung auf Gesellschafterebene